Nachehelicher Unterhalt

Rolf Kegel


Kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner auch nach Rechtskraft der Scheidung (weiterhin) Unterhalt verlangen?

Wie beim Trennungsunterhalt kann auch ein Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt bestehen, wenn der andere Ehepartner gemessen an den „ehelichen Lebensverhältnissen“ bedürftig ist. Es wird jedoch grundsätzlich von der Eigenverantwortlichkeit der Geschiedenen  ausgegangen. Es obliegt daher grundsätzlich jedem Ehepartner, nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.

Neben der Bedürftigkeit des einen Ehepartners und der Leistungsfähigkeit des anderen Ehepartners muss einer der gesetzlich genannten „Unterhaltstatbestände“ erfüllt sein:

  • Betreuungsunterhalt, wenn der Ehepartner Kinder betreut,
  • Altersunterhalt, wenn vom  Ehepartner eine Erwerbstätigkeit wegen seines Alters nicht mehr erwartetet werden kann,
  • Krankheitsunterhalt, wenn der andere Ehepartner wegen Krankheit nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann,
  • Ausbildungsunterhalt, wenn der andere Ehepartner wegen der Ehe eine Ausbildung nicht aufgenommen oder abgeschlossen hat,
  • Erwerbslosigkeitsunterhalt, wenn der andere Ehepartner keine angemessene Erwerbstätigkeit finden kann,
  • Aufstockungsunterhalt, wenn die Einkünfte des anderen Ehegatten zum vollen Unterhalt nicht ausreichen,
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Der Anspruch kann auf ein oder mehrere Tatbestände gestützt werden. Es muss jedoch nach Rechtskraft der Scheidung eine lückenlose „Unterhaltskette“ bestehen.

Seit der Unterhaltsreform im Jahr 2008 misst sich der nacheheliche Unterhaltsanspruch weniger an den ehelichen Lebensverhältnissen sondern mehr an dem Nachteil, den ein Ehepartner durch die Eheschließung wirtschaftlich erlitten hat. Der Unterhaltsanspruch kann auf den angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt und/ oder zeitlich begrenzt werden.


Ob ehebedingte Nachteile im konkreten Fall vorliegen, ist vor dem Hintergrund der Rollenverteilung in der Ehe zu prüfen und häufig Gegenstand vielfältiger Auseinandersetzungen. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.

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