Bereits zu einem frühen Zeitpunkt, kann es sinnvoll sein, Regelungen für den Streitfall einer Trennung bzw. Scheidung zu treffen. Entsprechende Eheverträge oder Partnerschaftsvereinbarungen können vor und auch während einer Beziehung getroffen werden. Im Falle der Trennung vertreten wir Sie bei allen im Scheidungsverfahren relevanten Angelegenheiten (Unterhaltspflichten, Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzung, Ehewohnung, Zugewinn, Schuldenregulierung, Hausratsverteilung).
BGKW - Anwalt für Familienrecht in Berlin
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